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Ratgeber

Gewicht, Stützlast, Tempo 100: die drei Zahlen, an denen Gespanne scheitern

Zuletzt geprüft im September 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten

Bei Verkehrskontrollen in der Reisezeit ist Überladung der mit Abstand häufigste Beanstandungsgrund bei Wohnwagengespannen. Die drei Zahlen, die Sie kennen müssen – und wie Sie sie in zwanzig Minuten für Ihr eigenes Gespann klären.

Vorab

Die folgenden Angaben sind eine allgemeine Orientierung nach dem Stand September 2026 und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Eintragungen in Ihren Fahrzeugpapieren und die geltenden Vorschriften.

Zahl 1: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Sie ein Gespann führen, bei dem die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Entscheidend sind dabei die zulässigen Werte aus den Papieren, nicht das, was tatsächlich auf der Waage steht.

Wo Sie die Werte finden

  • Zugfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2 – zulässige Gesamtmasse.
  • Wohnwagen: Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2 – ebenfalls zulässige Gesamtmasse.
  • Die beiden Werte addieren. Das Ergebnis ist die Zahl, die zählt.

Rechenbeispiel

Ein Kombi mit 2.100 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse und ein Wohnwagen mit 1.400 Kilogramm ergeben zusammen 3.500 Kilogramm. Das passt exakt in die Klasse B. Wäre der Wohnwagen auf 1.500 Kilogramm zugelassen, wären es 3.600 – und Sie bräuchten eine Erweiterung.

B96 und BE

Mit der Schlüsselzahl B96 – einer Schulung ohne Prüfung – erweitert sich die zulässige Kombinationsmasse auf 4.250 Kilogramm. Der Aufwand liegt bei etwa sieben Zeitstunden Theorie und Praxis, die Kosten je nach Fahrschule meist im mittleren dreistelligen Bereich.

Die Klasse BE mit Prüfung erlaubt Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse zusätzlich zum Zugfahrzeug. Wer einen großen Wohnwagen fahren will, kommt daran nicht vorbei.

Auflastung und Ablastung

Viele Wohnwagen lassen sich um 100 bis 200 Kilogramm ablasten, also auf eine niedrigere zulässige Gesamtmasse eintragen, um unter die 3.500-Kilogramm-Grenze zu kommen. Das ist meist eine reine Papieränderung über einen Prüfingenieur und kostet deutlich weniger als ein Führerscheinausbau. Der Preis: weniger Zuladung. Umgekehrt geht auch eine Auflastung, wenn die Achse es hergibt.

Zahl 2: Die Stützlast

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem die Deichsel des Wohnwagens auf der Anhängerkupplung lastet. Sie ist der am meisten unterschätzte Sicherheitsfaktor am Gespann – und der häufigste Grund für gefährliches Schlingern bei höherem Tempo.

Drei Grenzwerte, der kleinste gilt

  1. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs laut Papieren.
  2. Die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung laut Typschild.
  3. Die zulässige Stützlast der Deichsel des Wohnwagens.

Typisch sind Werte zwischen 50 und 100 Kilogramm. Die Faustregel für die Beladung: Nutzen Sie den zulässigen Wert möglichst weit aus. Eine zu geringe Stützlast ist gefährlicher als eine leicht zu hohe, weil das Gespann dann pendelt.

So beladen Sie richtig

  • Schweres möglichst tief und direkt über oder knapp vor der Achse.
  • Nichts Schweres ins Heck. Ein voller Heckstauraum wirkt wie ein Hebel und nimmt Stützlast weg.
  • Frischwassertank für die Fahrt leeren, wenn er hinter der Achse sitzt.
  • Stützlast mit einer einfachen Stützlastwaage prüfen, Kostenpunkt etwa 30 Euro.

Zahl 3: Tempo 100

Die Tempo-100-Zulassung erlaubt Ihnen, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt 80 mit 100 Kilometern pro Stunde zu fahren. Sie ist keine Eigenschaft des Wohnwagens allein, sondern der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Das Zugfahrzeug muss über ein ABS verfügen und darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Der Anhänger braucht hydraulische Schwingungsdämpfer in technisch einwandfreiem Zustand.
  • Die Reifen des Anhängers dürfen zum Zeitpunkt der Fahrt nicht älter als sechs Jahre sein und müssen für mindestens 120 Kilometer pro Stunde freigegeben sein.
  • Das Massenverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen; eine stabilisierende Einrichtung wie eine Schlingerkupplung verbessert das zulässige Verhältnis deutlich.

Sind die Bedingungen erfüllt, stellt eine Prüforganisation eine Bescheinigung aus, die Sie bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Sie erhalten die bekannte Tempo-100-Plakette für das Heck. Gesamtkosten üblicherweise im Bereich von 70 bis 130 Euro.

Das Reifenalter ist der Stolperstein

Die Sechs-Jahres-Grenze für die Reifen gilt dauerhaft, nicht nur bei der Erteilung. Wenn Ihre Reifen im Urlaub sieben Jahre alt sind, ist die Tempo-100-Zulassung praktisch nicht mehr wirksam – unabhängig von der Plakette am Heck. Prüfen Sie die DOT-Nummer vor jeder Saison.

Was Verstöße kosten

Überladung wird ab etwa fünf Prozent Überschreitung geahndet und steigt gestaffelt an; bei deutlicher Überladung kommen zum Bußgeld ein Punkt und die Weiterfahrt erst nach Umladung. Das Fahren ohne die passende Fahrerlaubnisklasse ist dagegen kein Bußgeld-, sondern ein Straftatbestand – mit der zusätzlichen Konsequenz, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Zwanzig Minuten, die Sie vor der Saison investieren sollten

  1. Beide Zulassungsbescheinigungen nehmen, Feld F.2 addieren, mit Ihrer Führerscheinklasse abgleichen.
  2. Zulässige Stützlast an allen drei Stellen ablesen, den kleinsten Wert notieren und ins Handschuhfach legen.
  3. DOT-Nummern aller Anhängerreifen fotografieren.
  4. Einmal beladen zu einer öffentlichen Waage fahren und das reale Gewicht messen.

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Fast jeder unterschätzt das Gewicht seiner Ausrüstung, und fast jedes Gespann ist schwerer, als der Fahrer denkt.

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